b) Im Beschwerdeverfahren hielt die KDP in der eingereichten Baudokumentation vom 7. März 2018 zusammengefasst fest, das Wohnhaus habe sich als Einzelbau in Bahnhofsnähe vom Dorfkern im Südwesten abgesetzt, als dieses errichtet worden sei. Die Bebauungsverdichtung habe erst nachträglich stattgefunden. Das Gebäude stehe an der zum Bahnhof führenden Strasse und präge das Strassenbild. Der Gebäudeentwurf stamme laut Bauinventar wohl aus der Hand des Baumeisters E.________, der am F.________weg 1 ein weiteres Gebäude in Hindelbank gezeichnet habe. Einschneidende Änderungen am Aussenbau seien nicht ersichtlich.