Damit weiche die Einstufung in diesem neu erstellten Inventar klar von jener im alten Hinweisinventar ab. Die Liegenschaft sei zudem gegen den Willen des ehemaligen Eigentümers in das Inventar aufgenommen worden. Es mute willkürlich und aleatorisch an, dass es bei einem Übergang von einem altrechtlichen zu einem neurechtlichen Bauinventar letztlich der Gebäudeeigentümer in der Hand habe, die Aufnahme und Einstufung im Inventar zu beeinflussen. Wären anlässlich der Renovation des Hauses im Jahr 1987 «brutale» Veränderungen vorgenommen worden, wäre das Objekt Jahre später nicht inventarisiert und der höchsten Kategorie zugewiesen worden.