lehnte er eine Anfrage der KDP ab, als diese für ihre Stellungnahme das Gebäudeinnere besichtigen wollte.13 Dies betrifft allerdings das Beschwerdeverfahren vor der BVE. Dass der Beschwerdeführer der KDP bereits im vorinstanzlichen Verfahren die Besichtigung der Innenräume verwehrt hätte, ist nicht ersichtlich.