c) Im vorinstanzlichen Verfahren verlangte der Beschwerdeführer, das eingestufte Objekt aus dem Bauinventar zu entlassen. Die Vorinstanz holte in der Folge einen Fachbericht der KDP ein und wies gestützt darauf den Antrag des Beschwerdeführers ab. Es ist unbestritten, dass bis dahin keine Innenbesichtigung des Objekts des Beschwerdeführers stattgefunden hatte. Dies, obwohl die KDP selbst die Meinung vertritt, dass die Innenräume für die Einstufung eines Gebäudes relevant sind. So hielt sie im Beschwerdeverfahren mit Schreiben vom 15. März 2018 Folgendes fest: «Da nach Art.