Die Vorinstanz erklärte diesen Bericht der KDP explizit zum Bestandteil ihres Entscheids vom 10. Januar 2018.9 Aus dem Bericht gehen die wesentlichen Überlegungen, die zur Bestätigung der Unterschutzstellung führten, hervor. So werden etwa die vielfältig gestalteten Fassaden und Dachformen sowie die ursprünglichen dekorativen Elemente hervorgehoben. Auch der Zustand des Gebäudes wird positiv gewürdigt. Der 7 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 8 BGE 136 I 229 E. 5.2 m.w.H.; VGE 2011/206 vom 4. Mai 2012 E. 4.5; Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O.,