c) Betreffend die Einstufung des Hauses verweist die Gemeinde im angefochtenen Entscheid vom 10. Januar 2018 im Wesentlichen auf die Ausführungen der KDP im Bericht vom 14. November 2017. Diesem Bericht lässt sich u.a. Folgendes entnehmen: «Das Wohnhaus D.________strasse 6 in Hindelbank ist ein qualitätsvoller Massiv- und Ständerbau aus dem Jahr 1911. Typisch für den in dieser Zeit aufkommenden Reformstil, bzw. Heimatstil sind die vielfältig gestalteten Fassaden und Dachformen. Ebenfalls bemerkenswert sind die zahlreich erhaltenen und ursprünglichen dekorativen Elemente.