5 Zonenplan der Gemeinde Hindelbank, beschlossen am 29. Juni 2005, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 5. Dezember 2005; vgl. auch Art. 51 des Baureglements der Gemeinde Hindelbank vom 29. Juni 2005 RA Nr. 110/2018/28 5 Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Streitgegenstand