Das Bauinventar der Gemeinde Hindelbank stammt aus dem Jahr 2004. Die Gemeinde hat nach diesem Zeitpunkt zwar ein Nutzungsplanverfahren durchgeführt, das Bauinventar aber nicht in ihre Nutzungsplanung überführt, d.h. nicht grundeigentümerverbindlich gemacht. Die Schutzobjekte gemäss Bauinventar sind im Zonenplan der Gemeinde nicht gekennzeichnet, ausser jene Objekte, die durch einen Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt wurden.