7. Das Rechtsamt führte am 18. Mai 2018 im Beisein des Beschwerdeführers sowie einer Vertretung der Vorinstanz und der KDP einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch und besichtigte u.a. das Gebäudeinnere. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Die KDP reichte einen ergänzten Bericht zur Einstufung des Objekts ein, der auch das Gebäudeinnere berücksichtigt. Darin beurteilt die KDP das Objekt neu als erhaltenswert und nicht mehr als schützenswert.