6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und gab der Gemeinde Hindelbank und der KDP Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gemeinde Hindelbank beantragt mit Stellungnahme vom 13. März 2018 die Abweisung der Beschwerde. Die KDP nahm für ihre Vernehmlassung Kontakt zum Beschwerdeführer auf, um einen Termin für eine bisher nicht erfolgte Innenbesichtigung der Räumlichkeiten des Hauses zu vereinbaren. Der Beschwerdeführer teilte der KDP mit Schreiben vom 2. März 2018 mit, er lehne eine Besichtigung der Liegenschaft zum jetzigen Zeitpunkt und ausserhalb eines durch die Beschwerdeinstanz angeordneten Augenscheins ab.