5. Gegen Ziffer 4.2 des Entscheids vom 10. Januar 2018 reichte der Beschwerdeführer am 12. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung der angefochtenen Ziffer und die Streichung des Wohnhauses auf der Parzelle Hindelbank Grundbuchblatt Nr. C.________ aus dem kantonalen Bauinventar. RA Nr. 110/2018/28 3