4. Die Vorinstanz zog für das Baubewilligungsverfahren die KDP bei. Die KDP stellte mit Bericht vom 14. November 2017 den Antrag, das Bauvorhaben zu bewilligen. Die Entfernung des Gebäudes aus dem Bauinventar lehnte sie dagegen ab. Gestützt auf diesen Bericht bewilligte die Vorinstanz mit Entscheid vom 10. Januar 2018 die Erstellung des Carports auf der Parzelle Hindelbank Grundbuchblatt Nr. C.________. Den Antrag auf Entfernung des Gebäudes aus dem Bauinventar wies sie in Ziffer 4.2 des Entscheids ab und hielt fest, dass es sich bei der Liegenschaft D.________strasse 6 um ein schützenswertes Baudenkmal handle.