2. Der Beschwerdeführer verlangte mit Schreiben an die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) vom 6. April 2017, sein Haus sei aus dem Bauinventar zu streichen. Die KDP teilte dem Beschwerdeführer daraufhin mit Schreiben vom 10. April 2017 mit, eine Streichung könne nur im Rahmen eines Nutzungsplan- oder Baubewilligungsverfahrens beantragt werden. Da derzeit kein Gesuch für ein baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben hängig sei, könne dem Antrag auf Überprüfung der Einstufung und Entlassung aus dem Bauinventar nicht nachgekommen werden.