ableiten. Vielmehr ist zu vermuten, dass für diese amtliche Bewertung die tatsächliche Nutzung des Raumes massgebend war. Kommt dazu, dass auch in diesem Dokument von einem Estrich gesprochen wird ("Vorplatz-Estrich"). Trotz der Tatsache, dass der Estrichraum in der Vergangenheit als Schlafzimmer genutzt wurde11, lassen schliesslich auch die baulichen Gegebenheiten nicht auf eine bewilligte Wohnnutzung dieses Raumes schliessen. So ist das Dachgeschoss lediglich über eine Estrichaufzugstreppe erschlossen und die beiden Fenster des betreffenden Raums sind für eine Belichtung des Raums ungenügend.