Mit Eingabe vom 19. April 2018 reichte sie sodann dieselben Pläne ein wie die Gemeinde und präzisierte, es würden keine Pläne des damaligen Dachgeschosses existieren. In der Stellungnahme vom 28. Mai 2018 bekräftigt sie, dass das bisherige Dachgeschoss seit dem Bau des Hauses als Wohnraum genutzt und entsprechend ausgebaut worden sei. Der Raum dürfe gestützt auf Art. 3 Abs. 1 BauG auch heute noch entsprechend der altrechtlichen Zweckbestimmung genutzt werden.