Es sei notorisch, dass gerade in Tourismusgemeinden wie der Lenk in älteren Häusern auch Räume für Wohnzwecke verwendet würden, die teilweise über eine Dachschräge verfügen und punkto Wohnkomfort einer gewissen Einschränkung unterliegen. Mit Schreiben vom 4. April 2018 reichte die Gemeinde auf Aufforderung des Rechtsamts schliesslich die Unterlagen inkl. Pläne (Situationsplan, Fassadenpläne, Grundrisspläne des Unter- und des Erdgeschosses sowie einen Plan "Disposition für Kleinölfeuerung") zum Baugesuch aus dem Jahr 1960 ein.