6 BVR 2012 S. 252 E. 3.3.3, mit Hinweisen. 7 BVR 2013 S. 443 E. 3.1.1; Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 52 N. 5 RA Nr. 110/2018/27 6 vorgenommene Korrektur von Amtes wegen ist sodann nicht zu beanstanden, da die Bezeichnung als "Galerie" im Titel des Grundrissplanes und in der Legende des Schnittplanes nach Überarbeitung der Pläne (mit welcher auf die ursprünglich geplante Galerie verzichtet wurde) offensichtlich versehentlich nicht angepasst wurden und nicht dem Willen der Bauherrschaft entsprachen. 3. Erweiterung nach ZWG, Grundsätze