Sie war entsprechend in der Lage, diese Baubewilligung sachgerecht anzufechten. Im Entscheid legte die Gemeinde auch offen (Ziffer 3.7.b), dass das Wort "Galerie" im Plan "Schnitt A-A" und im Plan "Grundriss OG" von Amtes wegen in "Estrich" geändert wird. Eine nähere Begründung hierzu war nicht angezeigt. Die Absicht der Gemeinde, dieses Versehen von Amtes wegen zu korrigieren, hat diese sodann bereits im laufenden Verfahren angekündigt (mit Schreiben vom 12. Dezember 2017) und war den Beteiligten bereits bekannt. Insgesamt ist die Gemeinde ihrer Begründungspflicht nachgekommen und es liegt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor. Die von der Gemeinde