Die Verfahrensbeteiligten erhielten danach Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Diese Gelegenheit nahm die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Mai 2018 war. Die Beschwerdegegnerschaft gab mit Schreiben vom 18. Mai 2018 bekannt, dass sie auf Schlussbemerkungen verzichten würden. Es werde auf die bisherigen Eingaben verwiesen, an welchen man vollumfänglich festhalte. Von der Gemeinde ging keine Eingabe ein. Mit Eingabe vom 28. Mai 2018 nahm die Beschwerdegegnerschaft schliesslich zu den Schlussbemerkungen der Beschwerdeführerin vom 17. Mai 2018 Stellung.