4. Mit Verfügung vom 29. März 2018 forderte das Rechtsamt die Gemeinde und die Beschwerdegegnerschaft auf, sämtliche Baubewilligungsakten, welche das bestehende Chalet betreffen (insbesondere die Baubewilligung des 1960/1961 realisierten Hauses inkl. der damals bewilligten Pläne), einzureichen. Gleichzeitig wurde die Beschwerdegegnerschaft gebeten, verschiedene Fragen zu beantworten. Mit Schreiben vom 4. April 2018 reichte die Gemeinde die Unterlagen zum Baugesuch aus dem Jahr 1960 ein und wies gleichzeitig darauf hin, dass sie in den frühen 60-er Jahren oft nur