1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 27. September 2017 bei der Gemeinde Lenk ein Baugesuch ein für den Abbruch eines bestehenden Chalets sowie den Neubau eines Chalets mit unterirdischer Garage auf Parzelle Lenk Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Entscheid vom 9. Januar 2018 erteilte die Gemeinde Lenk die Baubewilligung.