1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Grundstücks E.________ (C.________) Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone. Die Gemeinde Twann-Tüscherz erteilte dem Bauvorhaben der Beschwerdeführerin betreffend Erstellen eines ungedeckten Sitzplatzes (nachträgliches Baugesuch) den Bauabschlag und forderte sie gleichzeitig auf, den Sitzplatz bis am 30. Juni 2018 zu entfernen und die abgebrochene Fensterbrüstung wieder aufzumauern.