verschiedene Fotografien21 des bereits umgesetzten Bauvorhabens. Diese zeigen, dass die Böschung teils mit Pflanzen begrünt und dazwischen mit grossen Steinen abgedeckt wurde. Die Stützmauer wurde mit leicht veränderten Dimensionen aus Steingitterkörben neu gestaltet. Damit schafft das Bauvorhaben keinen störenden Gegensatz zum Bestehenden. Es handelt sich um eine übliche, zeitgemässe Art der Gartengestaltung, die von der Gemeinde gutgeheissen wird. Es werden keine Ästhetikvorschriften verletzt. 7. Rechtsverwahrung