Mit dem Baugesuch ist ein Aussenraumgestaltungsplan oder eine andere geeignete Darstellung der Aussenräume und deren wesentlichen Gestaltungselemente einzureichen." Der Ort, an dem das Bauvorhaben ausgeführt wurde, ist geprägt durch die Hanglage und die oberhalb der Parzellengrenze liegende Stützmauer der Beschwerdeführenden. Die streitigen Umgestaltungen wurden auf der strassenabgewandten Seite des Gartens vorgenommen. Von öffentlichen Räumen her dürften sie kaum einsehbar sein. Die Akten enthalten nebst den Baugesuchplänen, welche die Aussenraumgestaltung darstellen, auch