Eine allfällige künftige Gefährdung durch den Baum kann zwar nicht ausgeschlossen werden. Dafür sind aber nebst dem Eingriff bei der Ausführung des Bauvorhabens noch andere Kriterien entscheidend, wie etwa das Alter und das Ausmass der natürlichen Widerstandskraft des Baumes, künftige Wetterentwicklungen u.ä. Das Bauvorhaben selbst gibt nicht zu konkreten Sicherheitsbedenken Anlass. Auf baurechtliche Auflagen ist daher auch hinsichtlich der Lärche zu verzichten.