d) Bäume altern und können instabil werden. In Hanglagen verschärft sich diese Problematik. Es ist an den Eigentümern, ihre Bäume auf mögliche Risiken hin zu beobachten und gegebenenfalls Massnahmen zu treffen, dass sie keine Gefahr für Personen und Sachen darstellen. Dies ist jedoch grundsätzlich nicht Gegenstand des Baurechts. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren muss der Zustand der Lärche nicht RA Nr. 110/2018/22 9 abschliessend geprüft werden. Zu beurteilen ist einzig, ob vom Bauvorhaben eine Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeht.