Für Ernährung und Stabilität seien sie kaum relevant gewesen. Die Beschwerdeführenden ziehen in ihren Schlussbemerkungen die fachlichen Qualifikationen der I.________ AG hinsichtlich der abgegebenen Beurteilung in Zweifel. Diese erachten sie zudem als widersprüchlich. Sie reichen Fotografien zu den Akten, auf denen zu erkennen sei, dass die Lärche unregelmässig austreibe und folglich kränkle.