Die Beschwerdeführenden machen in ihren Schlussbemerkungen vom 23. Mai 2018 geltend, dass sich ihr Sitzplatz seit Ausführung des Bauvorhabens vor einem Jahr um 11 cm gesenkt habe. Sie reichen Fotografien des Sitzplatzes mit Spalten in der Bepflästerung sowie ein Privatgutachten eines Bauingenieurunternehmens zu den Akten. Letzteres hält fest, dass auf der Südwestseite der Liegenschaft der Beschwerdeführenden Setzungen feststellbar seien. Als Ursache seien die Geländeanpassungen auf der Parzelle der Beschwerdegegnerschaft zu vermuten, da nur in deren Einflussbereich Setzungen festzustellen seien.