a) Nach Ansicht der Beschwerdeführenden gefährdet das Bauvorhaben die Sicherheit. Sie befürchten, dass der Hang abrutschen könnte. Daher müsse ein statischer Nachweis eingeholt werden. Zudem seien bei den Erstellung der neuen Mauer an der unmittelbar oberhalb stehende Lärche Wurzeln gekappt worden. Es bestehe die Gefahr, dass diese 9 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 34 N. 4 10 Art. 14 Abs. 1 Bst. a-c und Abs. 3 BewD 11 Art. 14 Abs. 2 BewD 12 Situationsplan im Mst. 1:500, Projektplan "Schnitte" im Mst. 1:100, Projektplan "Grundriss" im Mst. 1:100,