a) Die Beschwerdeführenden erachten die Planbeilagen zum Baugesuch als mangelhaft. Auf dem Situationsplan sei die Nutzungszone nicht eingezeichnet; zudem fehle die Angabe der Masse und Abstände der Brücke vom Haus zum Sitzplatz. Auf den Projektplänen sei die Dimension der Abgrabungen nicht ersichtlich (Höhe, Breite und Volumen). Die neue Mauer (Steinkörbe) sei auf diesen nicht genau eingezeichnet, sondern 7 Vorakten, in Register 5 8 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 52 N. 5 RA Nr. 110/2018/22 6