Die Beschwerdegegnerschaft reichte dieses am 4. Mai 2018 ein. Die Beschwerdeführenden reichten mit ihren Schlussbemerkungen vom 23. Mai 2018 weitere Belege ein zu ihrem Vorbringen, dass das Bauvorhaben die Stabilität des Hanges und der Lärche beeinträchtige. Die Beschwerdegegnerschaft äusserte sich dazu mit Schlussbemerkungen vom 11. Juni 2018. Beide Parteien halten an ihren Rechtsbegehren fest. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/22 4