4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Krauchthal beantragt mit Stellungnahme vom 8. März 2018 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Auch die Beschwerdegegnerschaft schliesst mit Beschwerdeantwort vom 12. März 2018 auf Abweisung der Beschwerde. Das Rechtsamt gab der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit zur Einreichung eines Gegengutachtens zur Auswirkung des Bauvorhabens auf die Stabilität der Lärche. Die Beschwerdegegnerschaft reichte dieses am 4. Mai 2018 ein.