3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 6. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheides vom 9. Januar 2018 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beschwerdeführenden legten ihrer Beschwerde u.a. ein Gutachten der H.________ GmbH bei, wonach bei der Erstellung der neuen Stützmauer Wurzeln einer auf dem Baugrundstück stehenden Lärche gekappt worden seien und nunmehr bei stürmischer Wetterlage ein Umstürzen des Baums befürchtet werden müsse.