Gemäss diesem wurde mit der Gemeinde und dem Beschwerdegegner 1 eine Einigung gefunden, wonach für die Gestaltungsarbeiten inklusive Abbruch des Schopfs, Umbau der Terrasse, Abbruch der bestehenden Stützmauer und Errichtung einer neuen Stützmauer ein nachträgliches Baugesuch einzufordern bzw. einzureichen sei. Das Aufsichtsverfahren stellte es ein. 2. Auf Aufforderung der Gemeinde Krauchthal hin reichten der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 am 26. September 2017 bei der Gemeinde Krauchthal ein Baugesuch ein für folgende Gartengestaltungsmassnahmen auf Parzelle Krauchthal Grundbuchblatt Nr. G.________: "Abbruch best. Winkelplatten als Stützmauer. Abbruch