Die Beschwerdeführenden reichten dagegen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental ein, welches diese als aufsichtsrechtliche Anzeige entgegennahm. Am 10. August 2017 führte das Regierungsstatthalteramt einen Augenschein durch. Mit Entscheid vom 11. August 2017 (berichtigt am 15. August 2017) eröffnete es den Parteien des Aufsichtsverfahrens das Protokoll des Augenscheins. Gemäss diesem wurde mit der Gemeinde und dem Beschwerdegegner 1 eine Einigung gefunden, wonach für die Gestaltungsarbeiten inklusive Abbruch des Schopfs, Umbau der Terrasse, Abbruch der bestehenden Stützmauer und Errichtung einer neuen Stützmauer ein nachträgliches Baugesuch einzufordern bzw. einzureichen sei.