Gestützt auf diese Ausführungen scheint es nicht ausgeschlossen, dass für die Befestigung des Weges mittels Fahrspuren oder teilweisen Belagsabschnitten an gewissen Stellen neben einer Betonierung auch eine Asphaltierung in Frage kommt und damit allenfalls der bereits vorgenommene Belagseinbau teilweise bewilligt werden kann. Auch die bereits erwähnte Publikation des Bundes19 nennt bei den möglichen Typen der Deckschicht beim Spurweg sowohl die Beton- als auch die Asphaltstreifen.