Das LANAT sprach im Fachbericht vom 9. März 2018 die im Vergleich zum vollflächigen Hartbelag weniger umfangreichen Eingriffe wie Fahrspuren oder ein teilweiser Belagseinbau an und führt zudem aus, dass maximal im Bereich der Kurven ein objektiver Bedarf für einen Spurweg begründet werden kann. Gestützt auf diese Ausführungen scheint es nicht ausgeschlossen, dass für die Befestigung des Weges mittels Fahrspuren oder teilweisen Belagsabschnitten an gewissen Stellen neben einer Betonierung auch eine Asphaltierung in Frage kommt und damit allenfalls der bereits vorgenommene Belagseinbau teilweise bewilligt werden kann.