Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden ist jedoch nicht das ganze Wegstück steil oder mit Kurven oder mit beidem gleichzeitig versehen. So wird eine Längsneigung von bis zu 8 % – was auf den ganzen ersten Abschnitt des Wegstücks (bis QP 6) zutrifft – in der vom LANAT erwähnten Publikation des Bundes17 als ideale Neigung bei Güter-/Kieswegen bezeichnet, auf welcher gefahrloses und zügiges Befahren des Weges gewährleistet ist. Auch Längsneigungen von bis zu 12 % auf Hauptwegen bzw. von bis zu 15 % auf Nebenwegen werden als "normale Verhältnisse" eingestuft. Aus topographischer Sicht ist damit ebenfalls kein ganzflächiger Belagseinbau nötig.