Jahr entsprechend tief. Es handelt sich insgesamt um einen landwirtschaftlichen Nebenweg, welche eine relativ kleine Landwirtschaftsfläche erschliesst. Nicht landwirtschaftliche Fahrten (wie etwa zum Wohnhaus) sind bei dieser Beurteilung nicht zu berücksichtigen. Aufgrund der Topographie und Kurvenlage des Wegstücks ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass in gewissen Bereichen (steilste Stellen und/oder starke Kurvenlage) ein Spurweg oder eine Teilbefestigung notwendig ist. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden ist jedoch nicht das ganze Wegstück steil oder mit Kurven oder mit beidem gleichzeitig versehen.