Aus dem aktenkundigen Profil des Weges gemäss Baubewilligung vom 21. März 2012 werde deutlich, dass der interessierende Maschinenweg ab Querprofil (QP) 2 bis QP 3 über eine Rechtskurve, ab QP 3 bis QP 4 über eine Linkskurve und ab QP 6 bis QP 8 über eine weitere Linkskurve verfüge. Zudem betrage die Steigung ab QP 2 bis QP 6 über 8 % und ab QP 6 bis in den Bereich zwischen QP 7 und QP 8 10 % und ab diesem Bereich über 15 %. Damit sei der gesamte Maschinenweg entweder steil oder mit Kurven oder mit beidem gleichzeitig versehen, weshalb der Asphaltbelag auf der ganzen Länge bewilligungsfähig sei.