RPG komme ebenfalls nicht in Frage. Im Entscheid vom 3. Januar 2018 führte die Vorinstanz sodann aus, gestützt auf die Ausführungen des LANAT im Fachbericht vom 22. Juni 2017 stehe es der RA Nr. 110/2018/21 12 Bauherrschaft offen, in der Zwischenzeit ein – voraussichtlich bewilligbares – Baugesuch für den Einbau von Betonspuren an den steilsten Stellen und in den Kurven des Maschinenwegs einzureichen.