angeordnet wird, ist eine Einladung des AGR und des Regierungsstatthalteramts zur Baukontrolle nicht unbedingt angezeigt; es reicht aus, wenn die entsprechenden Stellen von der Gemeinde über den Vollzug der Wiederherstellungsmassnahme informiert werden. Auch diesbezüglich wird Ziffer. 3.1.4 des angefochtenen Entscheids angepasst. 4. Bewilligungsfähigkeit Belagseinbau