kann sie mittels einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG bewilligt werden. Die Vorinstanz hat diesem Vorhaben zu Recht den Bauabschlag erteilt. 3. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hinsichtlich der Barriere a) Der Bauabschlag der Vorinstanz ist hinsichtlich der Barriere zu bestätigen. Bezüglich dieses Gegenstands ist daher die von der Vorinstanz verfügte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu überprüfen.