RPG: Landwirtschaftsfremde Wohnnutzung und Zweckänderung von schützenswerten Bauten; Art. 24e RPG: Hobbymässige Tierhaltung; Art. 37a RPG: Zonenfremde gewerbliche Bauten) finden auf das umstrittene Bauvorhaben keine Anwendung. f) Die Akten erlaubten die richtige und vollständige Feststellung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der umstrittenen Barriere. Auf den von den Beschwerdeführenden mehrfach beantragten Augenschein wie auch auf die von ihnen beantragte Parteibefragung konnte daher verzichtet werden. Die umstrittene Barriere ist weder zonenkonform noch RA Nr. 110/2018/21 8