Eine solche "Weidebarriere" ist entsprechend landwirtschaftlich begründet und damit in der Regel zonenkonform. Vorliegend handelt es sich aber – den Ausführungen des LANAT in der Stellungnahme vom 9. März 2018 folgend – aus mehreren Gründen nicht um eine Weidebarriere in diesem Sinne. So stellt die vorliegende Barriere keine typischerweise für die Abgrenzung einer Weide verwendete Konstruktion dar. Das Foto in den Vorakten7 zeigt, dass es sich vielmehr um eine Barriere handelt, welche etwa bei Parkhäusern verwendet wird. Sie ist zudem nicht stromführend.