Der Gesamtbauentscheid (Bauabschlag mit Wiederherstellung) vom 3. Januar 2018 des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli im Verfahren bbew 52/2017 sei aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer 1 die Baubewilligung für seine mit Baugesuch vom 26. Januar 2018 eingereichten Bauprojekte zu erteilen. Eventualiter: Es sei auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands vollumfänglich zu verzichten. Subeventualiter: 1. Es sei auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend die Entfernung der Weidebarriere zu verzichten.