Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung an. Am 9. Januar 2018 reichte das Regierungsstatthalteramt schliesslich gegen die Beschwerdeführenden 2 und 3 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berner Oberland ein. 2. Gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts vom 3. Januar 2018 reichten die Beschwerdeführenden am 5. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: "Principaliter: 1. Der Gesamtbauentscheid (Bauabschlag mit Wiederherstellung) vom 3. Januar 2018 des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli im Verfahren bbew 52/2017 sei aufzuheben.