Der Belag im genannten Bereich ist gegebenenfalls durch einen Mergelbelag zu ersetzen." Für den Vollzug der Wiederherstellungsmassnahmen gewährte die Vorinstanz eine Frist bis am 30. Juni 2018. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700). RA Nr. 110/2018/21 3