RPG1 nicht erteilt werden könne. Mit Verfügung vom 18. Oktober 2017 erhielt der Beschwerdeführer 1 wie auch die Beschwerdeführenden 2 und 3 als Grundeigentümerschaft Gelegenheit, zur Verfügung des AGR und zur allfälligen Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auf den bewilligten Zustand gemäss Gesamtentscheid vom 21. März 2012 Stellung zu nehmen.