1. Mit Gesamtentscheid vom 21. März 2012 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli den Ersatz eines bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenwegs samt einer Waldrodung von 1'103 m2 auf der Parzelle Beatenberg Grundbuchblatt Nr. H.________ und einer Ersatzaufforstung von 476 m2 auf derselben Parzelle und von 627 m2 auf der Parzelle Beatenberg Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle Beatenberg Grundbuchblatt Nr. H.________ liegt in der Landwirtschaftszone sowie in der Uferschutzzone "E.________". Das Grundstück steht im Eigentum der Beschwerdeführenden 2 und 3, der Beschwerdeführer 1 ist Pächter.